Baumfällung

Baumfällung in Landshut und Umgebung


Es kann verschiedene Gründe geben warum eine Baumfällung durchgeführt werden muss. Wir beraten Sie zu allen Fragen und führen die Fällung

 professionell für Sie durch.

Baumfällung

Wissenswertes und unsere Leistungen

Ein Baum kann eine Gefahr für seine ganze Umwelt darstellen, wenn er geschwächt, erkrankt oder verletzt ist. In diesem Falle ist eine Baumfällung unausweichlich.

Ebenso kann zu viel schnell zur Plage werden, wenn beispielsweise die Sonne völlig aus dem Garten verschwindet oder sich das Laub im Herbst zu Bergen anhäuft.

Auch dicht an Gebäude stehende Bäume bringen verschiedene Hindernisse mit sich. Vor allem die Moosbildung an Wänden oder auf Dächern kann sehr lästig sein. Aber auch die Verunreinigung von Dachrinnen und Abwassersystemen durch Laub und Nadeln lässt oft zur Entscheidung einer Baumfällung führen.

Frühzeitiges Handeln erspart Ihnen Ärger und Kosten!

Wir bieten Ihnen im Rahmen der Baumfällung verschiedene Leistungen an. 

Hier steht natürlich im Vordergrund die Baumfällung bzw. Gefahrbaumfällung mit Hilfe einer Hebebühne. Gerne kümmern wir uns auch um die Kronensicherungs- und Entlastungsschnitte sowie Auslichtungsarbeiten und Totholzbeseitigung.

Erziehungsschnitt
Dies ist ein Schnitt, der vor allem jüngeren Bäumen hilft eine artgerechte und gesunde Krone mit viel Licht, Luft und Fruchtholz zu erhalten. Das Lichtraumprofil wird vorbereitet und Konkurrenztriebe werden entfernt.

Kroneneinkürzung
Vorwiegend wird hier im Fein- und Schwachastbereich, die Krone des Baumes eingekürzt, um bei geschwächten Bäumen z.B. Fäule durch Pilzbefall, die Bruch- und Standsicherheit wieder herzustellen. Das Verkleinern des Kronenvolumens dient zur Minimierung der auftretenden Belastung eines Baumes.

Kronenpflege und Kronenauslichtung
Hier geht es vor allem darum, die Äste der Baumkrone auszudünnen, um die Beschattung zu verringern. Auch beschädigte, sich kreuzende oder gar tote Äste werden von uns entfernt.

Lichtraumprofilschnitt
Diese Art des Schnittes dient in der Regel zur Verhinderung von Unfällen im Verkehr, wie Straßen, Rad- und Fußwegen.

Nicht jeder Baum darf ohne vorherige Genehmigung gefällt werden. 
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Ihrer Gemeinde oder Stadt eine Baumschutzsatzung vorliegt, welche entsprechende Regelungen umfasst. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich um die nötige Fällgenehmigung zu erhalten.

Natürlich besprechen wir mit Ihnen vorab die geplante Baumfällung um einen sicheren Ablauf und das gewünschte Vorstellungsbild garantieren zu können.
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